§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reparaturen, Wartungsarbeiten, Diagnosen sowie sonstige Dienstleistungen an Kraftfahrzeugen zwischen der Die Schlosswerkstatt GbR (nachfolgend „Werkstatt“) und ihren Kunden.
§ 2 Auftragserteilung
1. Der Kunde erteilt den Auftrag mündlich oder schriftlich.
2. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3. Ergeben sich während der Arbeiten zusätzliche notwendige Leistungen, dürfen diese bis zu einer Grenze von 10 % des ursprünglichen Auftragswertes ohne Rücksprache ausgeführt werden. Darüber hinausgehende Arbeiten bedürfen der Zustimmung des Kunden.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise.
2. Rechnungen sind sofort nach Abnahme und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
3. Die Werkstatt ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.
§ 4 Fertigstellung und Abnahme
1. Nach Fertigstellung wird der Kunde informiert.
2. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von fünf Werktagen abzuholen.
3. Erfolgt keine Abholung, kann die Werkstatt angemessene Standgebühren erheben.
4. Mit der Abholung gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine offensichtlichen Mängel angezeigt werden.
§ 5 Probefahrten und Überführungen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Fahrzeug zu Prüf- und Testzwecken probegefahren oder überführt wird, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung oder Kontrolle der Arbeiten erforderlich ist.
§ 6 Gewährleistung
1. Für Reparaturarbeiten wird eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme vereinbart, soweit eine solche Verkürzung gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart ist. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.
2. Die Mängelhaftung umfasst Mängel, die auf eine fehlerhafte Werkleistung oder auf von der Werkstatt gelieferte und eingebaute Teile zurückzuführen sind.
3. Kein Mangelanspruch besteht für normalen Verschleiß sowie für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, Überlastung, Unfall, äußerer Einwirkung, Eingriffen Dritter oder vom Kunden bereitgestellter Teile, soweit der Schaden hierauf beruht.
4. Der Werkstatt ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung bleiben unberührt.
§ 7 Haftung
1. Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommener Garantie, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte oder eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt, soweit sie nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs geworden sind.
§ 9 Pfandrecht
Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug zu.
§ 10 Altteile
Ersetzte Altteile gehen, sofern nicht anders vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben, in das Eigentum der Werkstatt über und werden fachgerecht entsorgt.
§ 11 Gegenstände im Fahrzeug
Der Kunde soll Wertgegenstände vor Übergabe aus dem Fahrzeug entfernen. Für Schäden oder Verlust haftet die Werkstatt nach Maßgabe des § 7.
§ 12 Kfz-Schiedsstelle
Ist die Werkstatt Mitglied einer Kfz-Innung und nimmt am Verfahren teil, kann der Kunde bei Streitigkeiten die zuständige Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks anrufen. Angaben zur zuständigen Stelle werden auf Anfrage mitgeteilt.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung und Abwicklung des Vertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitergehende Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Werkstatt.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Werkstatt. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
